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Hinweisgeberschutzgesetz

Informationen zum Hinweisgeberschutz für Beschäftigte

Diese Informationen gelten für alle Beschäftigten der
ATV Seniorenbetreuung & Beratung GmbH

 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Beschäftigte,

hiermit informieren wie Sie über die neuen Vorgaben zur Meldung von Verstößen gegen Rechtsvorschriften nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Seit dem 02.07.2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz regelt den Schutz insbesondere von natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die nach diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen (hinweisgebende Person).

Interne Meldestelle

Sie können sich mit verdächtigen Sachverhalten im Zusammenhang oder im Vorfeld Ihrer beruflichen Tätigkeit an unsere interne Meldestelle wenden. Wir nehmen die Vorgaben zum Schutz von Hinweisgebern ernst und versichern Ihnen, dass Sie keine benachteiligenden Maßnahmen aufgrund oder nach einer berechtigten Meldung befürchten müssen.

Bitte beachten Sie: Eine vorsätzlich unwahre Meldung kann strafrechtliche Konsequenzen haben.

Ab sofort steht Ihnen Herr Soliman Safar als unsere interne Meldestelle, an die Sie sich mit vertraulichen Hinweisen und Informationen über Verstöße im Sinne des HinSchG wenden können, wie folgt zur Verfügung:

  1. Kontakt per E-Mail an safar@stv-Koblenz.de
  2. Telefon: 0261 / 962 90 80
  3. Per Post: STV Consulting UG, Am Schützenplatz 3, 56182 Urbar.
  4. Nach vorheriger Terminvereinbarung auch persönlich.

Durch die berechtigte Meldung von Verstößen entstehen Ihnen keine Nachteile. Das Hinweisgeberschutzgesetz bietet einen umfassenden Schutz, den wir sehr ernst nehmen.

 

Externe Meldestelle

Neben der Meldung von Informationen über einen Verstoß an die interne Meldestelle könne Sie diese auch an eine externe Meldestelle melden. Das Gesetz sieht in § 7 Abs. 1 S. 1 HinSchG ein Wahlrecht vor. Nach § 7 Abs. 1 S. 2 HinSchG sollen hinweisgebende Personen allerdings in den Fällen, in denen intern wirksam gegen Verstoß vorgegangen werden kann und sie keine Repressalien befürchten müssen, die Meldung an eine interne Meldestelle bevorzugen. Wir bitten Sie, sich mit verdächtigen Sachverhalten zuerst an unsere vertrauliche interne Meldestelle zu wenden.

Eine externe Meldestelle ist beim Bundesamt für Justiz (BfJ) eingerichtet. Auf der Webseite des BfJ sind die Medekanäle sowie weitere Informationen zur externen Meldestelle des BfJ veröffentlicht.

 

Welche Verstöße können gemeldet werden?

Der sachliche Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes ist in § 2 HinSchG geregelt. Er umfasst unter anderem die Meldungen zu den nachfolgenden Verstößen:

  • Verstöße, die strafbewehrt sind,
  • Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Recht von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient,
  • sonstige Rechtsverstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes oder der Länder sowie bestimmte unmittelbar geltende Rechtsakte der EU und der Europäischen Atomgemeinschaft.

Dies Aufzählung ist nicht abschließend. Den Gesetzestext zum § 2 HinSchG finden sie hier.

Informationsblatt gemäß Art. 13 und Art. 14 DSGVO

Datenschutzinformationen zur Meldestelle gemäß HinSchG

1.      Name des Verantwortlichen ATV Seniorenbetreuung & Beratung GmbH
2.      Kontaktdaten des Verantwortlichen Bahnhofstraße 25, 56642 Kruft
3.      Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten Bernd Diermann
Silverback UG (haftungsbeschränkt)
Humperdinckweg 12
33102 Paderborn
Telefon: 0231/98 98 0-705
E-Mail: dsgvo@tarox.de
Website: www.tarox.de
4.      Kategorien personenbezogener Daten Daten des Hinweisgebers, der Gemeldeten und weiterer Dritter sowie inhaltliche Beschreibung des gemeldeten Verstoßes und getroffene Maßnahmen
5.      Zweck der Datenverarbeitung Aufdecken von Verstößen gegen rechtliche Vorgaben und ggf. Compliance-Vorgaben, auch zum Abwenden von Schaden vom Unternehmen
6.      Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung Verarbeitung der Daten durch die Meldesstelle gemäß Artikel 6 Absatz 1 lit. c DSGVO i.V.m. § 10 HinSchG

Weitergabe der Identität außerhalb gesetzlicher Notwendigkeit nur mit Einwilligung gemäß Art. 6 Absatz 1 lit. a DSGVO

7.      Bei Interessensabwägung: berechtigte Interessen des Verantwortlichen Aufdecken von Verstößen gegen rechtliche Vorgaben und ggf. Compliance-Vorgaben, auch zum Abwenden von Schaden vom Unternehmen
8.      Empfänger/Kategorien von Empfängern Von der Meldung betroffenes Unternehmen, interne Meldestelle (STV Consulting UG), ggf. Strafverfolgungsbehörden, Verwaltungsbehörden, Gerichte
9.      Dauer der Speicherung 3 Jahre ab Anspruchsentstehung oder Kenntnis des Verstoßes, sofern die Meldung in den Anwendungsbereich des Hinweisgeber-Meldeverfahrens fällt (andernfalls i. d. R. 2 Monate nach Abschluss des Verfahrens)
10.   Erforderlichkeit der Bereitstellung (sofern beim Betroffenen erhoben) Mittels Einwilligung Art. 6 Absatz 1 lit. a DSGVO
11.   Quelle der Daten (sofern nicht beim Betroffenen erhoben) Hinweisgeber, im Rahmen einer weiteren Recherche erhobene Daten

 

Wir informieren Sie hiermit darüber, dass Sie gemäß Artikel 15 ff. DSGVO uns gegenüber unter den dort definierten Voraussetzungen das Recht auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung, ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit haben. Auch haben Sie gemäß Artikel 77 DSGVO das Recht der Beschwerde bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt. Wenn die Verarbeitung auf einer Einwilligung Ihrerseits beruht (vgl. Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO), haben Sie ferner das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.